Allgemeine Geschäftsbedingungen
WerkPlusMedia
Thomas Boschmann
Mohnstraße 3
27239 Twistringen
E-Mail: info@werkplusmedia.de
Stand: 26.04.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen WerkPlusMedia, Thomas Boschmann, Mohnstraße 3, 27239 Twistringen, Deutschland, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“.
(2) WerkPlusMedia richtet seine Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WerkPlusMedia stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) WerkPlusMedia erbringt Marketing- und Agenturdienstleistungen zur digitalen Neukundengewinnung, insbesondere durch Konzeption, Einrichtung, Schaltung, Betreuung und Optimierung von Werbekampagnen über Meta-Plattformen wie Facebook und Instagram.
(2) Ziel der Leistungen ist insbesondere die Generierung von Anfragen, Kontakten und potenziellen Kunden für den Auftraggeber.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individualvertraglichen Vereinbarung.
(4) WerkPlusMedia schuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Anzahl an Kundenabschlüssen und keine bestimmte Umsatzsteigerung.
(5) WerkPlusMedia ist berechtigt, zur Durchführung der Leistungen geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder technische Dienstleister einzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung eines Angebots, Annahme einer Auftragsbestätigung, schriftliche oder elektronische Zustimmung, E-Mail-Bestätigung oder durch sonstige eindeutige Annahmeerklärung des Auftraggebers.
(2) Angebote von WerkPlusMedia sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.
(3) Mit Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlichen Bestandteil des Vertrages an.
§ 4 Vertragsbeginn, Laufzeit und automatische Verlängerung
(1) Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und Bestätigung durch WerkPlusMedia, sofern im Angebot kein abweichender Leistungsbeginn geregelt ist.
(2) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die im Angebot genannte Verlängerungslaufzeit, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
(4) Ist im Angebot keine gesonderte Verlängerungslaufzeit genannt, verlängert sich der Vertrag jeweils um die Dauer der ursprünglichen Vertragslaufzeit.
(5) Eine Testlaufzeit besteht nicht, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
§ 5 Kündigung
(1) Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweils laufenden Vertragslaufzeit möglich, sofern im Angebot keine abweichende Kündigungsfrist geregelt ist.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann per E-Mail an info@werkplusmedia.de oder postalisch an WerkPlusMedia, Thomas Boschmann, Mohnstraße 3, 27239 Twistringen erfolgen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und diese Pflichtverletzung trotz angemessener Fristsetzung nicht beseitigt.
(5) Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die erste Rechnung wird unmittelbar nach Vertragsschluss gestellt und ist vor Beginn der Leistungserbringung vollständig fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Laufende Vergütungen werden monatlich im Voraus zum 1. eines Monats berechnet und sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Beginnt das Vertragsverhältnis untermonatlich, kann der erste Monat anteilig berechnet werden. Endet das Vertragsverhältnis untermonatlich, erfolgt eine anteilige Schlussabrechnung nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich erforderlich ist.
(5) Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
(6) Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist WerkPlusMedia berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
(7) Werbebudgets, Plattformkosten, Softwarekosten, Hostingkosten, Drittanbietergebühren oder sonstige Fremdkosten sind nicht Bestandteil der Vergütung von WerkPlusMedia, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 7 Werbebudget und Drittanbieter
(1) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, ein ausreichendes Werbebudget für die vereinbarten Kampagnen bereitzustellen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt das empfohlene Mindestwerbebudget 1.000,00 EUR netto pro Monat.
(3) Das Werbebudget wird direkt vom jeweiligen Plattformanbieter, insbesondere Meta, abgerechnet und ist nicht Bestandteil der Vergütung von WerkPlusMedia.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, in den Werbekonten eine funktionsfähige Zahlungsmethode zu hinterlegen und deren ausreichende Deckung sicherzustellen.
(5) WerkPlusMedia haftet nicht für Sperrungen, Ablehnungen, technische Störungen, Richtlinienänderungen oder sonstige Maßnahmen von Drittanbietern wie Meta, Facebook, Instagram, Google, CRM-Anbietern oder Zahlungsdienstleistern, sofern diese nicht von WerkPlusMedia vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, WerkPlusMedia alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
(2) Dazu gehören insbesondere Angaben zur Zielgruppe, Region, Leistungsangebot, Preisen, Kapazitäten, Referenzen, Bildern, bisherigen Werbedaten, Zugängen zu Meta Business Manager, Werbekonten, Webseiten, CRM-Systemen und sonstigen relevanten Systemen.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte, Bilder, Logos, Texte, Marken, Kundendaten und sonstige Materialien frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte vorliegen.
(4) Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungseinschränkungen, die durch fehlende, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von WerkPlusMedia.
(5) Entsteht durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, ist WerkPlusMedia berechtigt, diesen gesondert zu berechnen.
§ 9 Freigaben und Abnahme
(1) Vom Auftragnehmer erstellte Inhalte, Anzeigen, Kampagnen, Texte, Creatives oder technische Einrichtungen werden dem Auftraggeber zur Prüfung bereitgestellt, sofern eine Freigabe erforderlich ist.
(2) Der Auftraggeber hat Leistungen innerhalb von fünf Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Änderungswünsche oder Mängel mitzuteilen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als freigegeben, sofern WerkPlusMedia den Auftraggeber hierauf hingewiesen hat.
(4) Nachträgliche Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert berechnet werden.
§ 10 Leistungsänderungen
(1) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
(2) WerkPlusMedia wird Änderungswünsche prüfen und dem Auftraggeber mitteilen, ob diese umsetzbar sind und ob zusätzliche Kosten oder zeitliche Verschiebungen entstehen.
(3) Ohne gesonderte Vereinbarung bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang bestehen.
§ 11 Rechte an Arbeitsergebnissen und Nutzungsrechte
(1) WerkPlusMedia räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein.
(2) Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere Werbeanzeigen, Texte, Grafiken, Kampagnenstrukturen, Funnel-Konzepte, CRM-Strukturen, Auswertungen, Strategien und sonstige im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Materialien.
(3) Vor vollständiger Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei WerkPlusMedia.
(4) Strategien, Vorlagen, Methoden, Systeme, Kampagnenstrukturen, Know-how und interne Prozesse von WerkPlusMedia bleiben geistiges Eigentum von WerkPlusMedia, sofern sie nicht individuell und ausschließlich für den Auftraggeber erstellt wurden.
(5) Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Nutzung der Arbeitsergebnisse durch Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von WerkPlusMedia zulässig.
§ 12 Referenznutzung
(1) WerkPlusMedia ist berechtigt, den Auftraggeber nach erfolgreicher Zusammenarbeit als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
(2) Die Verwendung von Logos, Namen, Screenshots, Ergebnissen oder Fallstudien erfolgt nur unter Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers und datenschutzrechtlicher Vorgaben.
(3) Vertrauliche Informationen, interne Zahlen oder personenbezogene Daten werden nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) WerkPlusMedia verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Soweit WerkPlusMedia personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten seiner Interessenten, Kunden und Leads.
(4) Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für erforderliche Datenschutzhinweise, Einwilligungen, Impressumsangaben, Cookie-Hinweise, Tracking-Einbindungen und sonstige rechtliche Pflichtinformationen auf seinen Webseiten, Landingpages und Formularen.
(5) WerkPlusMedia darf technische Dienstleister und Plattformanbieter wie Meta, Google, CRM-Tools oder Hostinganbieter einbinden, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
(2) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Vertriebszahlen, Marketingstrategien, Kampagnendaten, Zugangsdaten, Zielgruppeninformationen, Preise und interne Prozesse.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(4) Die Weitergabe vertraulicher Informationen ist zulässig, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 15 Zugangsdaten und Konten
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten sicher aufzubewahren und nur berechtigten Personen zugänglich zu machen.
(2) WerkPlusMedia erhält nur die für die Leistungserbringung notwendigen Zugriffsrechte.
(3) Konten, Werbekonten, Unternehmensmanager, Social-Media-Profile und CRM-Zugänge verbleiben, sofern nicht anders vereinbart, im Eigentum beziehungsweise Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
(4) Nach Vertragsende wird WerkPlusMedia auf Wunsch des Auftraggebers bestehende Zugriffsrechte entfernen oder die Entfernung unterstützen.
§ 16 Haftung
(1) WerkPlusMedia haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet WerkPlusMedia nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) WerkPlusMedia haftet nicht für ausbleibende wirtschaftliche Erfolge, Umsätze, Gewinne, Abschlüsse oder bestimmte Leadmengen, sofern diese nicht ausdrücklich garantiert wurden.
(6) WerkPlusMedia haftet nicht für Nachteile, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers, fehlerhafte Informationen, fehlende Freigaben, unzureichendes Werbebudget, nicht funktionierende Zahlungsmethoden oder Plattformentscheidungen Dritter entstehen.
§ 17 Gewährleistung
(1) WerkPlusMedia erbringt die vereinbarten Leistungen mit angemessener Sorgfalt und nach bestem Wissen.
(2) Für Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertragsrechts, sofern nicht im Einzelfall werkvertragliche Leistungen ausdrücklich vereinbart wurden.
(3) Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse wird nur übernommen, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 18 Leadqualität und keine Erfolgsgarantie
(1) Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers ist die Generierung von Anfragen (Leads) durch Marketingmaßnahmen. Ein Lead ist jede über die bereitgestellten Marketingkanäle eingehende Kontaktanfrage eines potenziellen Interessenten.
(2) Der Auftragnehmer schuldet ausdrücklich keine bestimmte Qualität einzelner Leads, insbesondere keine Garantie hinsichtlich:
Kaufbereitschaft
Bonität
Abschlusswahrscheinlichkeit
tatsächlicher Umsetzung eines Projekts
Erreichbarkeit oder Reaktionsverhalten des Interessenten
(3) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die Entscheidung zur Kontaktaufnahme sowie die Qualität der Angaben ausschließlich durch den jeweiligen Interessenten erfolgt und außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegt.
(4) Eine Haftung oder Gewährleistung für:
ausbleibende Rückmeldungen von Leads
nicht zustande kommende Verkäufe
falsche oder unvollständige Angaben von Interessenten
mangelnde Qualifikation einzelner Leads
ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers vorliegt.
§ 19 Verantwortung des Auftraggebers für Vertrieb und Abschluss
(1) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für:
die Kontaktaufnahme zu generierten Leads
die Bearbeitung und Nachverfolgung
den Verkaufsprozess
den Abschluss von Verträgen
(2) Der wirtschaftliche Erfolg der Zusammenarbeit hängt maßgeblich von der Geschwindigkeit, Qualität und Struktur der Vertriebsprozesse des Auftraggebers ab.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für wirtschaftliche Ergebnisse, die durch:
langsame Reaktionszeiten
fehlende Erreichbarkeit
unzureichende Vertriebsstrukturen
mangelnde Kapazitäten
unklare Angebote
verursacht werden.
§ 20 Leadverarbeitung und Reaktionszeiten
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, eingehende Leads zeitnah zu bearbeiten.
(2) Als zeitnah gilt eine Erstkontaktaufnahme innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
(3) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass eine verspätete Kontaktaufnahme die Abschlusswahrscheinlichkeit erheblich reduziert.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für wirtschaftliche Nachteile, die durch verzögerte oder unterlassene Bearbeitung von Leads entstehen.
§ 21 Keine Exklusivität und Marktumfeld
(1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Exklusivität für bestimmte Regionen oder Zielgruppen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass potenzielle Interessenten parallel Angebote von Wettbewerbern einholen können.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Wettbewerbsaktivitäten oder Marktveränderungen.
§ 22 Verzug und Leistungsaussetzung
(1) Fristen für die Leistungserbringung beginnen erst, wenn der Auftraggeber die fällige Vergütung gezahlt und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht hat.
(2) Befindet sich der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, darf WerkPlusMedia die Leistungen vorübergehend aussetzen.
(3) Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt während einer berechtigten Leistungsaussetzung bestehen.
§ 23 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Drittanbietern, technische Großstörungen oder vergleichbare Ereignisse, entbinden WerkPlusMedia für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
(2) Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
§ 24 Verhalten und Zusammenarbeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zu einer professionellen, sachlichen und respektvollen Zusammenarbeit.
(2) WerkPlusMedia ist berechtigt, die Zusammenarbeit außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber Mitarbeiter, Dienstleister oder Vertreter von WerkPlusMedia beleidigt, bedroht, vorsätzlich falsche Informationen verbreitet oder die Zusammenarbeit erheblich stört.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von WerkPlusMedia.
(5) Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist Syke, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.